Maßgebend für die Zulassung zum Studium ist, ob ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie Studiengänge an Hochschulen muss man sich nur immatrikulieren (=einschreiben) und braucht keine Bewerbung zu verfassen bzw. einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Zulassungsbeschränkte Studiengänge unterteilen sich wiederum in örtlich beschränkte und in sogenannte ZVS-Studiengänge.
Studienplatzvergabe über die ZVS
Die ZVS ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen und vergibt zweimal jährlich Studienplätze für:
- Studiengänge an Universitäten im gesamten Bundesgebiet:
- Biologie (Diplom)
- Medizin
- Pharmazie
- Psychologie (Diplom)
- Tiermedizin
- Zahnmedezin
- Studiengänge an nordrhein-westfälischen Universitäten:
- Lebensmittelchemie
- Rechtswissenschaft
- Biologie an Gymnasien und Gesamtschulen
- Biologie an Berufskollegs, Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Schwerpunkt Grundschule)
- Deutsch
- Mathematik
- Deutsch und Mathematik
- Universiäten bundesweit:
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftswissenschaften
- Wirtschaftspädagogik
- Psychologie (Bachelor)
- Rechtswissenschaft
- Fachhochschulen des Landes NRW:
- Architektur
- Journalismus/Public Relations
- Medientechnik
- Medieninformatik
- Oecotrophologie
- Soziales
- Wirtschaft
- Wirtschaftsrecht
Stand: 19. Juni 2008
Es kann bei der ZVS je ein Antrag für Studiengänge aus dem Bereich „ZVS-Angebot“ und ein Antrag aus dem „Service-Angebot“ gestellt werden. Werden aus dem Bereich „ZVS-Angebot“ oder „Service-Angebot“ jeweils mehrere Anträge gestellt, berücksichtigt die ZVS nur den letzten noch fristgerecht eingegangenen Antrag.
Studienplatzvergabe über die Uni (örtliches Auswahlverfahren)
Bisher war oft die Abiturdurchschnittsnote alleiniges Auswahlkriterium der Bewerber. So langsam aber sicher ziehen die Hochschulen aber weitere Kriterien heran. So werden bestimmte Fächer stärker gewichtet, ein Gespräch durchgeführt, ein Eingangstest geschrieben, Fremdsprachenkenntnisse überprüft, ein Lebenslauf oder Motivationsschreiben gefordert. Darüber hinaus gibt es auch Studiengänge, die explizit Berufserfahrung bzw. ein Praktika voraussetzen.
Was sagt der NC aus?
Gern wird immer vom NC, dem Numerus clausus gesprochen. Eines vorweg. Der Numerus clausus ist kein vorher festgelegter Wert, sondern er ist immer das Ergebnis der aktuellen Konkurrenz der Bewerber um die knappen Studienplätze. Der NC wird also immer erst nachträglich gebildet, dann wenn die komplette Zulassung durch ist. Somit bildet der Numerus clausus höchstens einen Richtwert fürs nächste Semester, an dem man sich grob orientieren kann. Angebot und Nachfrage regeln dann die Vergabe.